Platzordnung 

 

Es ist grundsätzlich § 1 der StVO einzuhalten.

 

Grundregeln:

1.1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

1.2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Streckenbenutzung

2.1 Die Benutzung des Motorsportgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche in irgendeiner Form an den Besitzer, Pächter oder Betreiber des Cross-Übungsgeländes bestehen nicht.

2.2 Das Befahren der Strecke ist nur berechtigten Personen erlaubt.

2.3 Das Befahren der Strecke ist erst nach bezahlen der Trainingsgebühren gestattet.

2.4 Die Strecken dürfen nur zu den Öffnungszeiten, 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr

2.5 Die Fahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Sie müssen schallgedämpft sein. Für alle Fahrzeuge gilt der Geräuschgrenzwert von maximal 98 dB(A).

2.6 Es muss immer geeignete Schutzbekleidung getragen werden (Helm, Stiefel, Brustpanzer, Rückenprotektor, Handschuhe etc.).

2.7 Es darf nicht entgegen der Fahrtrichtung oder quer zur Fahrbahn gefahren werden

2.8 Das Fahrgelände besteht aus einer Auto-Cross (Außenbereich) und einer Moto-Cross Strecke im Innenbereich. Bei der Ein.- und Ausfahrt zur Moto-Cross Strecke ist auf querende Fahrzeuge zu achten

2.9 Es darf nur auf den dafür vorgesehenen Strecken gefahren werden. Das Befahren der umliegenden Wälder und Felder ist strengstens untersagt !!!

2.10 Für die Strecke selbst ist der Platzwart, Betreiber oder eine Vertretung zuständig. D.h., jede Freigabe oder Sperrung sowie jede Veränderung oder Bearbeitung der Strecke muss im Voraus mit ihm abgesprochen werden.

2.11  Wenn die Strecke gesperrt ist, ist das Befahren der Strecke verboten!

2.12 Nach dem Trinken von Alkohol ist das Fahren verboten!

 

Fahrerlager

3.1  Das Parken bzw. Abstellen von Automobilen ist nur auf dem üblichen Parkplatz bzw. im Fahrerlager neben der Strecke gestattet.

3.2 Auf dem Parkplatz bzw. im Fahrerlager darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

3.3 Es ist verboten Öl, ölhaltige Substanzen, Benzin etc. ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen abzulassen.

3.4 Sportfahrzeuge (Auto-Cross und Stockcarfahrzeuge) sind auf einer Plane abzustellen.

3.5 Die Anweisungen des Platzwartes, Betreibers oder dessen Vertreter sind zu befolgen.

3.6 Die Platzruhe beginnt um 23.00 Uhr und dauert bis 07.00 Uhr Früh. Während dieser Zeit dürfen keinerlei unnötigen Fahrzeugbewegungen durchgeführt werden. Unnötige Lärmbelästigungen wie Hämmern, Türenschlagen, laute Musik etc. bitte vermeiden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.

3.7 Der Stellplatz ist vom Gast stets in Ordnung zu halten. Die Platzleitung ist berechtigt, von den Stellplatznutzern die Beseitigung der um ihren Wohnwagen/Zelten herumliegenden Abfälle bzw. sonstige Gegenstände zu verlangen.

 

Wasch- und Toilettenanlagen

4.1 Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Evtl. auftretende Verschmutzungen sind von dem Verursacher sofort zu beseitigen.

4.2 Die Waschräume sind während der Raumpflegearbeiten geschlossen.

4.3 Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch Ihre Kinder diesbezüglich auf.

 

Abfallbeseitigung

5.1 Der Platz ist sauber zu verlassen. Eigener Müll ist wieder mitzunehmen!

5.2 Hausmüll in üblichen Mengen kann an der Müllentsorgungsstelle entsorgt werden. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten.

 

Hunde

6.1 Hunde sind auf dem Uhlenköper-Ring zugelassen. Die Besitzer verpflichten sich jedoch, folgende Voraussetzungen zu schaffen:

6.2 Hunde dürfen nicht frei herumlaufen, sie müssen auf dem gesamten Gelände, auch im Wohnwagenbereich, angeleint bleiben.

6.3 Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass die Tiere den Platz nicht verunreinigen. Etwaige Verunreinigungen sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen.

 

Wer dies nicht tut oder einen Punkt dieser Platzordnung zuwiderhandelt erhält je nach Schwere des einzelnen Falles entweder einen Platzverweis oder wird zusätzlich zum Platzverweis noch angezeigt. Der Platzverweis wird vom Betreiber oder dem bevollmächtigten Platzwart ausgesprochen.